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IBAS ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des IBAS-Service geben einen allgemeinen Überblick über die Rechte, Pflichten und Bedingungen für die Nutzung des IBAS-Service. Sie bilden die Vereinbarung zwischen IBAS und Verbrauchern oder Unternehmen.

Der Nutzer muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und bestätigen, dass er sie akzeptiert, bevor er sich für die Nutzung des IBAS-Service registriert.
Indem Sie ein IBAS-Konto anlegen, bestätigen Sie, dass Sie die Bedingungen dieses elektronischen Vertrags gelesen und verstanden haben und akzeptieren.

  1. Definitionen
    1. IBAS - bezeichnet das Finanzinstitut IBAS, das die Vertragspartei in dieser Vereinbarung ist;
    2. IBAS-Konto - bezeichnet das von natürlichen oder juristischen Personen eröffnete Konto, das es dem Kunden ermöglicht, die in Artikel 3 dieses Vertrags vorgesehenen Aktionen durchzuführen;
    3. Kunde - bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die auf der Grundlage dieser Vereinbarung ein auf ihren Namen registriertes IBAS-Konto besitzt;
    4. Zahlungstransaktion - bezeichnet die finanzielle Handlung, die darin besteht, das Konto des Kunden bei IBAS oder der entsprechenden Bank zu belasten und dem Konto des Händlers oder eines anderen Begünstigten den Wert der Waren/Dienstleistungen gutzuschreiben;
    5. Rechnungen - bezeichnet die Institutionen, Organisationen oder ähnliches, die eine monatliche oder andere Rechnung ausstellen, gegen die Sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen;
    6. Bezahlen - bezeichnet die Schaltfläche, über die Sie auf die Option zum Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen in Geschäften, Restaurants, Hotels, Cafeterias oder anderen Wirtschaftseinheiten geleitet werden;
    7. Überweisung - bezeichnet einen Selbstbedienungsraum für die Überweisung von Geldern von Ihrem IBAS-Konto auf das Konto einer natürlichen oder juristischen Person, die ein aktives Konto bei IBAS hat;
    8. Abbuchung - bedeutet die Verringerung des Guthabens auf dem Konto des Kunden als Ergebnis einer vom Kunden zugunsten des Händlers/Begünstigten durchgeführten Transaktion;
    9. Gutschrift - bezeichnet jede eingehende Transaktion auf dem Konto des Kunden, die mit elektronischem Geld durchgeführt wird;
    10. Gebühr - bezeichnet die Zahlung an IBAS für die Kosten der Erbringung der Dienstleistung;
    11. Geistiges Eigentum - bezeichnet alle Patente, Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte, Know-how, Arbeitsabläufe oder andere geistige Eigentumsrechte, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht;
    12. Persönliche Daten - haben die gleiche Bedeutung wie im Gesetz Nr. 06/L-082 zum Schutz persönlicher Daten und anderen Gesetzen;
    13. Unterschrift - elektronische Unterschrift oder SMS-Code/elektronisches Identifikationsmerkmal, das die folgenden Anforderungen erfüllt:
      1. die ausschließlich dem Unterzeichner gehören;
      2. in der Lage ist, den Unterzeichner zu identifizieren;
      3. in Medien erstellt und/oder versendet wird, die der Unterzeichner nur unter seiner Kontrolle halten kann; UND
      4. mit den Daten, mit denen sie verknüpft sind, so verbunden ist, dass spätere Änderungen an den Daten erkennbar sind
    14. Unterzeichner - die Person, die über die Daten zur Erstellung der Unterschrift verfügt und entweder in eigenem Namen oder im Namen der Person, die sie vertritt, handelt;
    15. Bevollmächtigte Person - jede natürliche oder juristische Person, die Sie in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung bevollmächtigt haben;
    16. Elektronischer Vertrag - bezeichnet diesen Vertrag, der ganz oder teilweise durch elektronische Kommunikation oder in elektronischer Form zustande gekommen ist und gemäß dem GESETZ Nr. 08/L-022 ÜBER ELEKTRONISCHE IDENTIFIZIERUNG UND VERTRAUENSDIENSTE BEI ELEKTRONISCHEN TRANSAKTIONEN

  2. Die Dienstleistungen, die IBAS anbietet
    1. IBAS ist ein von der Zentralbank des Kosovo (CBK) lizenziertes Finanzinstitut, das in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 03/L-209 über die Zentralbank der Republik Kosovo, dem Gesetz Nr. 04/L155 über das Zahlungssystem, dem Gesetz Nr. 04/L-093 über Banken, Mikrofinanzinstitute und Nicht-Bank-Finanzinstitute und der Verordnung über die Registrierung von IFJBs Dienstleistungen anbietet:
      1. Zahlungsdienst an Parteien, mit denen eine Vereinbarung besteht, wie z.B. Zahlungen an öffentliche Einrichtungen, öffentliche Unternehmen, private Unternehmen und Nutzer des IBAS-Dienstes;
      2. Geldtransfer-Service;
      3. Bargeldabhebungsservice von IBAS oder autorisierten Partnern;
      4. Gewährung von Darlehen für Zahlungen.

  3. Kontoeröffnung bei IBAS
    1. Voraussetzung für die Nutzung der IBAS-Dienstleistungen ist die Eröffnung eines IBAS-Kontos über Smartphones mit iOS- oder Android-Betriebssystem durch Herunterladen der Anwendung und/oder die direkte Nutzung von IBAS auf der offiziellen Website von IBAS. Das Herunterladen und die Nutzung der Anwendung sind kostenlos. Eine Ausnahme bilden die Gebühren, die der Mobilfunkbetreiber und/oder Internetanbieter für die Internetnutzung erhebt und die nicht in den Verantwortungsbereich von IBAS fallen.
    2. IBAS bietet zwei Arten von Konten an: IBAS-Konto für natürliche Personen (im Folgenden: persönliches Konto) und IBAS-Konto für juristische Personen (im Folgenden: Organisationskonto oder Geschäftskonto)
    3. Die Eröffnung eines Kontos bei IBAS ist in zwei Phasen unterteilt:
      1. In der ersten Phase sollte Folgendes angeboten werden:
        1. Telefonnummer, an die der Verifizierungscode per SMS gesendet wird;
        2. Persönliche Identifikationsnummer (PIN), und zwar deren Bestätigung; UND
        3. Der Aktivierungscode, der die Signatur gemäß den Definitionen im Gesetz Nr. 04/L-094 für Dienste der Informationsgesellschaft oder der Definition in diesem Vertrag wiedergibt.
      2. In der zweiten Phase muss die Identität des Kunden überprüft werden, und zwar durch eine Verifizierung bei IBAS, wo er sich vergewissern muss:
        1. Schreiben Sie den Vor- und Nachnamen des Kunden;
        2. Beigefügt ist eine Kopie (beidseitiges Foto) des Personalausweises oder Reisepasses und ein Schnappschuss (engl. selfie);
        3. Eine Kopie der Wasser- oder Stromrechnung zum Nachweis der Adresse;
        4. Kopie der Unternehmens- oder Organisationsbescheinigung, wenn der Kunde ein Geschäftskonto (Organisation) eröffnet, zusammen mit einer Kopie der notariell beglaubigten Vollmacht, die bestätigt, dass der Antragsteller berechtigt ist, ein Konto zu eröffnen.
    4. Der Nutzer stellt IBAS alle Informationen und/oder Originaldokumente zur Verfügung, die von IBAS gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften verlangt werden, sowie andere Dokumente, die für die Nutzung des IBAS-Service als notwendig erachtet werden.
    5. IBAS wird seinen Nutzern 4 (vier) Arten von Kontopaketen anbieten.
    6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages entscheiden sich die Kunden für eines der Pakete (Basic, Full, Integra oder Premium) und haben damit folgende Vorteile

    7. Basiskonto (Preis: 0.00EUR):
      1. Ausgabe der britischen IBAN (International Banking Account Number) mit Zugang zum SEPA (Single European Payment Area).
      2. Füllen Sie die virtuelle Geldbörse bei allen lokalen oder internationalen Banken direkt von der Bank oder über die Visa- oder Mastercard-Karte.
      3. Annahme und Versand von Zahlungen oder internationalen Überweisungen innerhalb von Sekunden in alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums oder an IBAS-Kunden.
      4. Alle Zahlungen an öffentliche Einrichtungen.
      5. Alle Zahlungen an Versicherungsgesellschaften.
      6. Alle Zahlungen für Dienstleistungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Strom, Wasser, Abfall, NPB, Internet.
      7. Auszahlung von Geldern auf Bankkonten, an IBAS-Partner oder an Einzelpersonen.
      8. Beantragung und Möglichkeit der Finanzierung mit einem Kredit zum Zwecke der Zahlung.

    8. PLOT-Konto (Preis: 2.99EUR pro Monat):
      1. 3.7.1 Ausgabe der britischen IBAN (International Banking Account Number) mit Zugang zum SEPA (Single European Payment Area).
      2. Zinsfreier Überziehungskredit für bis zu 3 (drei) Monate im Wert von bis zu 100 (einhundert) Euro - für Kundenzahlungen. Der überzogene Betrag kann eine Laufzeit von bis zu 12 (zwölf) Monaten haben. Wenn der Überziehungsbetrag innerhalb von 3 (drei) Monaten vollständig zurückgezahlt wird, werden keine Zinsen berechnet.
      3. Füllen Sie die virtuelle Geldbörse bei allen lokalen oder internationalen Banken direkt von der Bank oder über die Visa- oder Mastercard-Karte.
      4. Annahme und Versand von internationalen Zahlungen oder Überweisungen innerhalb von Sekunden in alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums oder an IBAS-Kunden.
      5. Alle Zahlungen an öffentliche Einrichtungen.
      6. Alle Zahlungen an Versicherungsgesellschaften.
      7. Alle Zahlungen für Dienstleistungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Strom, Wasser, Abfall, NPB, Internet.
      8. Auszahlung von Geldern auf Bankkonten, an IBAS-Partner oder an Einzelpersonen.
      9. Beantragung und Möglichkeit der Finanzierung mit einem Kredit zum Zwecke der Zahlung.

    9. INTEGRA Konto (Preis: 4.99EUR pro Monat):
      1. Ausgabe der britischen IBAN (International Banking Account Number) mit Zugang zum SEPA (Single European Payment Area).
      2. Zinsfreier Überziehungskredit für bis zu 3 (drei) Monate für einen Wert von bis zu 200 (zweihundert) Euro - für Kundenzahlungen. Der überzogene Betrag kann eine Laufzeit von bis zu 12 (zwölf) Monaten haben. Wenn der Überziehungskredit innerhalb von 3 (drei) Monaten vollständig zurückgezahlt wird, fallen keine Zinsen an.
      3. Füllen Sie die virtuelle Geldbörse bei allen lokalen oder internationalen Banken direkt von der Bank oder über die Visa- oder Mastercard-Karte.
      4. Annahme und Versand von internationalen Zahlungen oder Überweisungen innerhalb von Sekunden in alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums oder an IBAS-Kunden. Der Kunde profitiert von 2 (zwei) kostenlosen Transaktionen.
      5. Alle Zahlungen an öffentliche Einrichtungen.
      6. Alle Zahlungen an Versicherungsgesellschaften.
      7. Alle Zahlungen für Dienstleistungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Strom, Wasser, Abfall, NPB, Internet.
      8. Auszahlung von Geldern auf Bankkonten, an IBAS-Partner oder an Einzelpersonen.
      9. Beantragung und Möglichkeit der Finanzierung mit einem Kredit zum Zwecke der Zahlung.

    10. PREMIUM-Konto (Preis: 9,99EUR pro Monat)
      1. Ausgabe der britischen IBAN (International Banking Account Number) mit Zugang zum SEPA (Single European Payment Area).
      2. Zinsfreier Überziehungskredit für bis zu 3 (drei) Monate im Wert von bis zu 500 (fünfhundert) Euro - für Kundenzahlungen. Der überzogene Betrag kann eine Laufzeit von bis zu 12 (zwölf) Monaten haben. Wenn der Überziehungskredit innerhalb von 3 (drei) Monaten vollständig zurückgezahlt wird, fallen keine Zinsen an.
      3. Füllen Sie die virtuelle Geldbörse bei allen lokalen oder internationalen Banken direkt von der Bank oder über die Visa- oder Mastercard-Karte.
      4. Annahme und Versand von internationalen Zahlungen oder Überweisungen innerhalb von Sekunden in alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums oder an IBAS-Kunden. Der Kunde profitiert von 3 (drei) kostenlosen Transaktionen.
      5. Alle Zahlungen an öffentliche Einrichtungen.
      6. Alle Zahlungen an Versicherungsgesellschaften.
      7. Alle Zahlungen für Dienstleistungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Strom, Wasser, Abfall, NPB, Internet.
      8. Auszahlung von Geldern auf Bankkonten, an IBAS-Partner oder an Einzelpersonen.
      9. Beantragung und Möglichkeit der Finanzierung mit einem Kredit zum Zwecke der Zahlung
    11. Jede Überziehung, die dem Kunden über ein beliebiges Paket genehmigt wird, ist nur in den ersten 3 (drei) Monaten zinsfrei. In der Zwischenzeit wird für die folgenden Monate nach Ablauf der 3-monatigen Frist der nominale Überziehungssatz in Prozent von 27,00% und der effektive Zinssatz von 20,21% angewandt.
    12. Gemäß Absatz 11 dieses Artikels beginnen die Zinsen zu laufen, wenn der Kunde den Überziehungskredit nicht innerhalb von 3 Monaten vollständig zurückgezahlt hat.

  4. Transaktionen
    1. Mit der Eröffnung eines persönlichen Kontos schafft der Kunde die Möglichkeit,:
      1. Überweisung von Geldern auf das IBAS-Bankkonto im Austausch gegen einen Betrag, der auf Ihr IBAS-Konto ausgeschüttet oder gutgeschrieben wird;
      2. Annahme von Überweisungen von einem IBAS-Konto auf Ihr IBAS-Konto;
      3. Zahlung einer periodischen Rechnung oder Zahlungen an Organisationen, die in der Kategorie "Rechnungen" angezeigt werden;
      4. Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen auf ein Geschäftskonto, über die Schaltfläche "Bezahlen";
      5. Überweisung von Ihrem IBAS-Konto auf das Konto eines anderen IBAS-Nutzers über die Schaltfläche "Überweisung";
      6. Abhebung von Geldbeträgen vom IBAS-Konto in bar (Eng. CASH) über IBAS-Büros, Agenten oder Banken, die von der CBK lizenziert sind und bei denen Sie ein aktives Bankkonto haben;
      7. Der Antrag auf ein Zahlungsdarlehen und dessen Annahme, wenn das Darlehen von IBAS genehmigt wurde und der Auszahlungs- und Rückzahlungsvertrag in Kraft getreten ist, entweder durch physische oder elektronische Unterschrift, gemäß Definition 1.13 dieses Vertrages;
      8. Mit der Eröffnung eines persönlichen Kontos schafft der Kunde die Möglichkeit,:

  5. Aktivierung, Zugang und Nutzung der IBAS-Dienste
    1. Das IBAS-Konto wird erst nach Überprüfung der Identität des Kunden durch IBAS-Mitarbeiter gemäß dem in Artikel 3 dieses Vertrags genannten Verfahren aktiviert und zugänglich gemacht.
    2. Der Kunde kann nur ein einziges Hauptkonto bei IBAS haben. Andere Konten, z.B. Sparkonten usw., können als Unterkonto eröffnet werden. Der Kunde hat außerdem das Recht, ein weiteres Konto im Namen des Unternehmens oder der Organisation zu führen, für die er den Status einer "autorisierten Person" innehat.
    3. Der Kunde kann auch über biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Gesicht oder Stimme auf sein IBAS-Konto zugreifen, wenn diese auf dem Telefon gespeichert sind. IBAS speichert sie nicht, sondern verwendet sie nur für den Zugang zu IBAS-Diensten.
    4. IBAS verpflichtet sich, eine Dienstleistung erst dann auszuführen, wenn Ihr Konto aktiviert wurde und Sie den Bestätigungscode für den Betrag, die Gebühr (falls zutreffend) und den Begünstigten angegeben haben.
    5. IBAS behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Privat- oder Geschäftskontos zu verweigern oder sogar auszusetzen, wenn der Konsum von verbotenen Werken beobachtet oder vermutet wird, und zwar bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts und in Übereinstimmung mit den internen Gesetzen von IBAS.

  6. Annahme der finanziellen Mittel von IBAS
    1. IBAS nimmt die finanziellen Mittel entgegen, bewahrt sie auf einem speziellen Konto auf, in Übereinstimmung mit der CBK-Verordnung über die Aufbewahrung von Geldern in der Bank, und gibt sie an den Kunden aus, wann immer dies möglich ist:
      1. Überweisen Sie einen Geldbetrag über eBanking an IBAS;
      2. Sie haben einen Überweisungsauftrag von Ihrem Bankkonto an IBAS erteilt;
      3. Sie haben von Ihrer Debit- oder Kreditkarte überwiesen.
    2. IBAS behält den gleichen Betrag als Äquivalent für den Wert des physischen Geldes, sein Wert wird nicht verändert und es wird nicht für die Aufbewahrung entschädigt.
    3. IBAS versichert dem Kunden, dass die Geldmittel auf dem Konto das Eigentum des Kunden sind und nicht das Eigentum von Ibas gemäß Artikel 6 der Verordnung der Zentralbank des Kosovo über das regulatorische Kapital und die Verwahrung von Geldern von IFJB-Kunden und Artikel 6 der Verordnung der Zentralbank des Kosovo über die Ausgabe von elektronischem Geld.
    4. Die auf dem Konto des Kunden befindlichen Geldmittel sind vor den Forderungen der Gläubiger des IFJB geschützt und können vom IFJB nicht verpfändet werden, unterliegen nicht der Zwangsvollstreckung für die Verpflichtungen des IFJB und können im Falle eines Konkurses und/oder einer Liquidation des IFJB nicht Teil der Konkursmasse sein.

  7. Dauer der Geldhaltung
    1. Das Geld, das sich auf Ihrem IBAS-Konto befindet, ist immer gültig und seine Gültigkeit ist nicht an eine bestimmte Zeitspanne gebunden.

  8. Wert für Geld
    1. Das in IBAS transferierte oder aufbewahrte Geld hat den gleichen Nominalwert wie sein physischer Wert.
    2. IBAS wird ihren Wert nicht erhöhen oder verringern, unabhängig von der Dauer ihrer Aufbewahrung.

  9. Austritt aus IBAS
    1. Wenn der Kunde die Rückgabe von elektronischem Geld beantragt hat, ist IBAS verpflichtet, dies unverzüglich zu tun - innerhalb von Minuten, während der Geschäftszeiten.
    2. Der Kunde kann das angeforderte Geld zur Rückgabe an eine der Niederlassungen von IBAS, autorisierte Partner oder Geschäftsbanken, bei denen der Kunde ein aktives Bankkonto hat, abheben.

  10. Vererbung von Geldern vom IBAS-Konto
    1. Wenn der Inhaber des IBAS-Kontos stirbt und IBAS darüber informiert wird und die Sterbeurkunde zum Nachweis vorgelegt wird, werden alle Berechtigungen des verstorbenen Inhabers aufgehoben und das Konto kann von niemandem genutzt werden, bis IBAS eine gültige und beglaubigte Entscheidung des zuständigen Gerichts oder Notars darüber vorliegt, wer das Geld vom Konto des Verstorbenen erben soll.

  11. IBAS-Dienstleistungsgebühren
    1. Der Kunde zahlt keine Gebühren für die Inanspruchnahme der IBAS-Dienstleistungen, außer bei Zahlungen an öffentliche Einrichtungen, d.h. bei Zahlungen, die über das Finanzministerium laufen, bei der Annahme von Zahlungen oder Überweisungen oder bei der Abhebung von Geldern von IBAS und den eventuellen Kosten für Visa-, Master-, Maestro-Karten usw. für elektronische Geldüberweisungen. Diese Gebühren werden vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung bekannt gegeben und wenn der Kunde mit dem Preis nicht einverstanden ist, erhalten Sie die Möglichkeit, diesen abzulehnen.
    2. Wenn der Kunde mit einer IBAS-Gebühr nicht einverstanden ist, kann er die Inanspruchnahme der IBAS-Dienstleistung ablehnen, bevor er sie bestätigt, und IBAS wird dem Kunden die Dienstleistung nicht in Rechnung stellen.

  12. Korrektheit und Verarbeitung persönlicher Daten
    1. Der Kunde verpflichtet sich, dass die Daten, die er bei der Registrierung in IBAS angibt, authentisch, wahrheitsgemäß und aktuell sind;
    2. . Die persönlichen Daten aller Kunden werden ausschließlich für die Zwecke der Registrierung und der Bereitstellung des IBAS-Dienstes erhoben und weiterverarbeitet. IBAS wird die persönlichen Daten der Kunden nur für die Zwecke der Bereitstellung des Dienstes verwenden.
    3. Mit der Annahme dieses Vertrags wird davon ausgegangen, dass der Kunde seine ausdrückliche und eindeutige Zustimmung zur Erhebung, Übermittlung, Speicherung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung von IBAS erteilt hat.
    4. Mit der Annahme dieses Vertrages wird davon ausgegangen, dass der Kunde verstanden hat, dass er IBAS freiwillig und ausdrücklich ermächtigt, die persönlichen Daten des Kunden zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistung an seine Dienstleister und/oder Auftragnehmer zur Verarbeitung zu übermitteln.
    5. Mit der Annahme dieses Vertrags gibt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis, Mitteilungen im Zusammenhang mit der Nutzung und den Dienstleistungen von IBAS per SMS und/oder über andere Kommunikationskanäle zu erhalten, die sowohl IBAS als auch dem Kunden zur Verfügung stehen können. Der Kunde hat das Recht, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
    6. Der Kunde ist verpflichtet, IBAS über alle Änderungen seiner persönlichen Daten und/oder Informationen zu informieren, die sich auf die Nutzung des Dienstes auswirken können.
    7. IBAS und der Kunde werden hochgradige Sicherheits-, technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, die es ermöglichen, unbefugte Systemeingriffe, Änderungen und Datenverluste zu minimieren.
    8. IBAS ist für die Erfüllung aller Verpflichtungen verantwortlich, die im Gesetz Nr. 06/L-082 zum Schutz personenbezogener Daten sowie in anderen einschlägigen Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten vorgesehen sind.
    9. IBAS speichert die Daten des Kunden für maximal 5 (fünf) Jahre nach Beendigung dieses Vertrags.
    10. Wenn der Kunde eines der Pakete beantragt, die das Überziehungsprodukt beinhalten, akzeptiert und erklärt der Kunde, dass IBAS auf der Grundlage des geltenden Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und auf der Grundlage der CBK-Verordnung über die Kreditregistrierung das Recht hat, für die Zwecke der Verarbeitung, Verbindung, Aufrechterhaltung und Änderung dieser Vereinbarung die personenbezogenen Daten des Kunden zu verarbeiten und zu nutzen sowie Zugang zu den Kreditberichten des Kunden im Registrierungssystem für CBK-Kredite (CRK) zu haben. Der Kunde stimmt zu, dass er diese Zustimmung aus freiem Willen und auf der Grundlage des gegenseitigen Interesses erteilt, und erklärt, dass er sie nicht aufgrund einer Rechtsgrundlage oder eines tatsächlichen Ereignisses verweigern wird. Der Kunde akzeptiert und erklärt, dass er sich bewusst ist, dass die Erteilung dieser Zustimmung nicht automatisch eine positive Antwort oder Genehmigung des Pakets bedeutet.

  13. Gegenseitige Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten
    1. Zusätzlich zu den bereits erwähnten Verpflichtungen hat IBAS weitere Pflichten gegenüber den Nutzern:
      1. den IBAS-Service rund um die Uhr (24/7) zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es liegt eine technische Panne vor oder das Konto des Kunden steht unter dem Verdacht illegaler Handlungen oder eine rechtskräftige Anordnung der zuständigen Behörde zwingt zur Aussetzung des Dienstes;
      2. Sicherheit bei Transaktionen durch Verschlüsselung von Notizen und Autorisierung des Zugriffs nur auf eigene Mittel oder auf die vom autorisierten Vorgesetzten definierten Rollen;
      3. Zum Nachweis von Zahlungen, ausgedruckt auf Papier oder durch Überprüfung und/oder Download über das Internet (online);
      4. Wir bieten Ihnen technischen Fernsupport, nachdem Sie nachgewiesen haben, dass Sie der echte Kontoinhaber in IBAS sind;
      5. IBAS wird das elektronische Geld des Kunden nicht für andere Zwecke verwenden, außer für eventuelle Zahlungen und Überweisungen, für die der Kunde einen bestätigten Auftrag erteilt hat.
    2. Zu den Aufgaben der IBAS-Service-Nutzer gehören u.a.:
      1. Korrekte Darstellung von Daten, indem keine absichtlich falschen, ungenauen oder die Öffentlichkeit verwirrenden Informationen bereitgestellt werden;
      2. Nutzung von IBAS nur für rechtmäßige Zwecke;
      3. Zusammenarbeit während einer Untersuchung oder die Verweigerung von Bestätigungen zu den angeforderten Informationen;
      4. Respektieren Sie das Urheberrecht und die geistigen Eigentumsrechte von IBAS;
      5. Rückgabe von Geldern oder Benachrichtigung von IBAS, wenn Gelder auf das Konto eingezahlt wurden, die nach Ansicht des Kunden nicht auf dem Konto hätten sein dürfen;
      6. Keine Einzahlungen oder Überweisungen auf ein anderes IBAS-Konto zum Zwecke der Geldwäsche oder der Finanzierung von illegalen oder terroristischen Handlungen vorzunehmen;
      7. IBAS-Dienste nicht zu nutzen, um anderen Menschen zu schaden oder gegen die öffentliche Ordnung und anerkannte ethische Grundsätze zu verstoßen;
      8. kein Passwort oder andere Sicherheitsmechanismen an Dritte weiterzugeben und niemandem die Nutzung der Dienste zu gestatten, außer denjenigen, die dazu gesetzlich befugt sind.

  14. Sicherheitsprozeduren
    1. Es kann immer nur ein Passwort mit dem Kundenkonto verknüpft werden und nur der Kunde kann das IBAS-Konto mit dem entsprechenden Benutzernamen und Passwort nutzen.
    2. Der Kunde ist verantwortlich für die sichere Verwahrung und angemessene Nutzung seines Kontos, unabhängig von der Methode, die er für die Nutzung der IBAS-Plattform (Web-/Mobilanwendung) wählt, für die Aufbewahrung und Pflege der Zugangsdaten und für alle Transaktionen, die im IBAS-Konto unter Verwendung seiner Zugangsdaten durchgeführt werden. Der Kunde ist für die Durchführung aller Transaktionen auf seinem Konto in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags verantwortlich.
    3. Der Kunde von IBAS ist verpflichtet, IBAS unverzüglich über die Änderung seiner persönlichen Daten zu informieren.
    4. Der Kunde muss IBAS unverzüglich benachrichtigen und alle angeforderten Daten im Zusammenhang mit der Kundenverifizierung zur Verfügung stellen, wenn eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist:
      1. Es wird festgestellt, dass es einen Missbrauch oder eine betrügerische Aktivität in Bezug auf seine Benutzerdaten + Passwort gegeben hat und dass durch diese Aktion Dritte Zugang zum IBAS-Konto erhalten haben;
      2. Die Transaktionen wurden ohne die vorherige Zustimmung des Kunden durchgeführt;
      3. Es wird ein Fehler oder eine Diskrepanz im Saldo des IBAS-Kontos des Kunden festgestellt;
      4. Das Konto des Kunden wurde zerstört, missbraucht, verloren, gefälscht/dupliziert.

  15. Aktenführung und Berichte
    1. IBAS bewahrt alle Unterlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bankkontoauszüge, für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren auf.
    2. Auf Anfrage erhalten Sie von IBAS einen Bericht über Ihr IBAS-Konto, in dem alle von Ihnen durchgeführten Aktivitäten, der Kontostand und der verfügbare Geldbetrag aufgeführt sind.

  16. Wege der Kommunikation zwischen dem Kunden und IBAS
    1. Wann immer es notwendig ist oder um diesen Vertrag sicherer zu gestalten, wird IBAS den Kunden unter der Telefonnummer kontaktieren, über die er sein Konto bei IBAS erstellt hat.
    2. IBAS wird Telefongespräche mit dem Kunden oder seinem Vertreter aufzeichnen, um die Qualität der Dienstleistung zu verbessern.
    3. Der Kunde kann IBAS über die in der IBAS-Anwendung integrierte SMS, die Telefonnummer (038600300) und die E-Mail-Adresse info@ibas.world kontaktieren.

  17. Entwicklung von Durchsetzungsverfahren
    1. Wenn ein Vollstreckungsverfahren gegen den Kunden entwickelt oder eingeleitet wird und wenn IBAS in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung ein Antrag auf Sperrung des Kontos vorgelegt wird, ist IBAS verpflichtet, die Sperrung vorzunehmen und alle notwendigen Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Antrags zu tragen.

  18. Einschränkung der Haftung
    1. IBAS mischt sich in keiner Weise in die rechtlichen und kommerziellen Beziehungen oder Rechtsstreitigkeiten ein, die zwischen den Empfängern dieser Vereinbarung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Inhaber von Privatkonten und Geschäftskonten oder Organisationskonten.
    2. IBAS übt keinerlei Kontrolle über die Kompatibilität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Eigenschaften und Eignung der Produkte und/oder Dienstleistungen aus, die Gegenstand der Transaktion sind. In dieser Hinsicht liegt es in der Verantwortung der Nutzer, alle Informationen einzuholen und mit erhöhter Sorgfalt zu handeln, bevor sie für das Produkt oder die Dienstleistung bezahlen oder eine andere abgeschlossene Transaktion bestellen. IBAS haftet unter keinen Umständen für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung und/oder die Schäden, die den Kunden in dieser Hinsicht entstehen.
    3. Die Haftung von IBAS gegenüber den Kunden oder Dritten ist unter allen Umständen auf die direkten Schäden beschränkt, die durch die Handlungen von IBAS oder durch Faktoren, die unter der Kontrolle von IBAS stehen, verursacht wurden. Zusätzlich zu den oben genannten Punkten und in dem Umfang, der nach den geltenden Gesetzen in der Republik Kosovo zulässig ist, ist IBAS nicht verantwortlich und durch die Annahme dieser Vereinbarung erklären sich die Kunden damit einverstanden, keine Ansprüche gegen IBAS für mögliche Schäden oder Verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust von Geld, des guten Namens oder Rufs, des Gewinns oder anderer Schäden, als direkte oder indirekte Folge, geltend zu machen:
      1. Unfähigkeit, Infrastruktur, Software oder Systeme zu nutzen, die von IBAS oder im Namen von IBAS betrieben und/oder gewartet werden;
      2. Verzögerungen oder Unterbrechungen der Infrastruktur, der Software oder der Systeme, die von uns oder in unserem Auftrag betrieben und/oder gewartet werden;
      3. Viren oder schädliche Programme;
      4. Aussetzung oder andere Maßnahmen gegen das Konto des Kunden aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
    4. IBAS übernimmt keine Garantie für den ununterbrochenen Betrieb des Systems. IBAS setzt sich maximal dafür ein, dass das Zahlungssystem regelmäßig und ohne Hindernisse funktioniert. IBAS ist jedoch nicht verantwortlich für die Folgen von Unregelmäßigkeiten im Betriebssystem, die aus Gründen auftreten, die außerhalb der Kontrolle von IBAS liegen.
    5. IBAS haftet gegenüber Kunden nicht für Schäden, die durch eine Handlung oder Unterlassung von IBAS verursacht werden, wenn diese Schäden aufgrund von Gerichtsentscheidungen entstehen, die mit IBAS in Zusammenhang stehen, und aus der Schließung oder Aussetzung Ihres Kontos resultieren.
    6. IBAS ist nicht dafür verantwortlich, wenn der Kunde die Zugangsdaten an eine andere Person weitergegeben hat. Jeder Zugang zu IBAS über die vom Kunden gewählte Telefonnummer und PIN oder Zeichen gilt als vom Kunden selbst oder einer von ihm bevollmächtigten Person vorgenommen, deren Handeln nicht bestritten werden kann.

  19. Trennbarkeit und Nichtigkeit von Bestimmungen
    1. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags von der zuständigen Institution als nichtig angesehen werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrags als Ganzes und die anderen Bestimmungen bleiben in Kraft.

  20. Beschwerdeverfahren
    1. Für den Fall möglicher Unzufriedenheit hat IBAS ein mechanisiertes Beschwerdeverfahren für verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der IBAS-Dienste vorgesehen. Sie können eine Beschwerde auf folgende Weise einreichen:
      1. Postbriefe;
      2. E-Mail ankese@ibas.world
      3. Rufen Sie die Kundendienstnummer 038600300 an ;
      4. Persönlich in den IBAS-Büros;
    2. Beschwerden müssen umgehend bearbeitet werden. Jede Beschwerde wird geprüft, und die Entscheidung über die Beschwerde wird getroffen und dem Beschwerdeführer innerhalb einer Frist von höchstens fünfzehn (15) Tagen ab dem Tag des Eingangs Ihrer Beschwerde mitgeteilt.
    3. Jede Verlängerung über die Frist von fünfzehn (15) Tagen hinaus muss von dem für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen Mitarbeiter von IBAS genehmigt werden und wird in der Datenbank gesondert vermerkt. IBAS wird den Beschwerdeführer unverzüglich über die Gründe für den Aufschub sowie über das Datum, an dem die Entscheidung über die von Ihnen eingereichte Beschwerde mitgeteilt wird, informieren.
    4. Die allgemeine Dauer des Aufschubs darf dreißig (30) Tage nicht überschreiten, außer in besonderen Fällen, die aufgrund ihrer Komplexität eine zusätzliche Zeitspanne erfordern, die vom Generaldirektor oder seinem Stellvertreter für die Fälle genehmigt werden muss, in denen die Verlängerung der Frist durch die geltenden Gesetze erlaubt ist.
    5. Bei Unzufriedenheit mit der getroffenen Entscheidung hat der Beschwerdeführer das Recht, innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Tagen ab dem Tag der Entscheidung Beschwerde beim IBAS-Vorstand einzulegen.
    6. Falls der Beschwerdeführer der Ansicht ist, dass die Entscheidung des IBAS-Vorstands keine angemessene Antwort auf seine Ansprüche gibt oder dass seine Ansprüche abgelehnt oder zurückgewiesen wurden, kann er sich innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab dem Tag des Erhalts der letzten Entscheidung an die Zentralbank des Kosovo wenden.

  21. Geistiges Eigentum
    1. Die IBAS-Plattform wurde von PBC entwickelt und PBC hält alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich des Urheberrechts.
    2. Das Kopieren oder Reproduzieren der Geschäftslogik, des Workflows oder von Teilen davon ist strengstens untersagt.
    3. Jegliche Nutzung des Urheberrechts darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Urheberrechtsinhabers erfolgen.

  22. Geltendes Recht
    1. Die Auslegung dieser Vereinbarung erfolgt auf der Grundlage der in der Republik Kosovo geltenden Gesetze.

  23. Änderung der Vereinbarung
    1. Im Falle einer Änderung der Bedingungen dieser Vereinbarung wird IBAS den Kunden einen (1) Monat ab dem Datum des Inkrafttretens über die vorgeschlagene Änderung dieser Vereinbarung informieren.
    2. Der Kunde hat das Recht, diese Vereinbarung zu kündigen, wenn er mit den vorgenommenen Änderungen nicht zufrieden ist, und zwar innerhalb der im obigen Absatz genannten Frist, ohne dass ihm eine Vertragsstrafe oder zusätzliche Kosten entstehen.
    3. Widerspricht der Mandant der Vertragsänderung nicht innerhalb der Frist von einem (1) Monat, d.h. bevor die Änderungen dieses Vertrags in Kraft treten, geht IBAS davon aus, dass der Mandant den neuen Bedingungen gemäß der Änderung zugestimmt hat. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und IBAS durch die geänderte Fassung dieses Vertrags geregelt.

  24. Lösung von Konflikten
    1. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich Streitigkeiten über deren Bestehen, Gültigkeit, Verletzung oder Beendigung, werden gütlich durch Verhandlungen und Gespräche zwischen Ihnen und IBAS beigelegt.
    2. Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden vom zuständigen Gericht in Pristina beigelegt.

  25. Kontoschließung
    1. Auf Wunsch des Kunden wird IBAS das Konto innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem letzten Abhebungsdatum aller Gelder auf dem Kundenkonto schließen.
    2. Der Kunde kann ein Konto nicht schließen, wenn er noch Verpflichtungen gegenüber IBAS hat.
    3. In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung kann IBAS die Erbringung der IBAS-Dienstleistungen ganz oder teilweise aussetzen, einschränken oder beenden und/oder das Konto des Kunden schließen, ohne ihn darüber zu informieren und/oder ohne dass eine Verpflichtung besteht, den Kunden darüber zu informieren, dass diese Maßnahmen ergriffen wurden oder werden):
      1. wenn IBAS weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass die Telefonnummer oder das Passwort des Kunden für die Nutzung der IBAS-Dienste für eine nicht autorisierte, illegale, unangemessene oder kriminelle Aktivität verwendet wird oder wurde;
      2. wenn der Kunde die Anforderungen dieser Vereinbarung in Bezug auf die IBAS-Dienste nicht einhält;
      3. wenn der Kunde meldet, dass das mobile Gerät verloren oder gestohlen wurde oder das Passwort verloren gegangen ist;
      4. aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von IBAS liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Maßnahmen der zuständigen Regulierungsbehörden oder Änderungen der Gesetzgebung.

  26. Beendigung der Vereinbarung
    1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und IBAS wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt in dem Moment in Kraft, in dem der Kunde die Schaltfläche "Akzeptieren" drückt.
    2. Der Kunde kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen. IBAS behält sich außerdem das Recht vor, den Vertrag einseitig zu kündigen, und zwar mit einer Frist von sechzig (60) Tagen. Für den Fall, dass der Kunde illegale Aktivitäten begeht, die von der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind, behält sich IBAS jedoch das Recht vor, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung zu kündigen und das Konto bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der zuständigen Behörden zu sperren.

    1. Zusätzliche Informationen, die Sie bei der Eröffnung eines Kontos angeben müssen
      1. Anhang Nr. 1 - Formular zur Identifizierung politisch exponierter Personen (PEP)
      2. Anhang Nr. 2 - Formular über die Herkunft der Mittel und die Feststellung der Eigentumsverhältnisse des Begünstigten
      3. Anhang Nr. 3 - ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM RECHTSGESETZ FÜR EXTERNE RECHNUNGSLEGEN
      4. Anhang Nr. 4 - Kopie des Identifikationsdokuments
    2. Wenn Sie ein Konto für ein Unternehmen eröffnen
      1. Anhang Nr. 5 - Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung
      2. Anhang Nr. 6 - Vollmacht, die belegt, dass Sie berechtigt sind, ein Konto im Namen des Unternehmens zu eröffnen
      3. Anhang Nr. 7 - Relevante Dokumente für begünstigte Eigentümer.

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